Zeugen

Oder wollt ihr etwa sagen, dass Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und die Stämme (Israels) Juden oder Christen waren?“ Sprich: ”Wisst ihr es besser oder Allah?“ Und wer ist ungerechter als derjenige, der ein Zeugnis verbirgt, das er von Allah erhalten hat! Und Allah ist dessen nicht achtlos, was ihr tut. (2:140)

Für den Hadschdsch sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Hadschdsch entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hadschdsch. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist die Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! (2:197)

Diejenigen, die Enthaltsamkeit von ihren Frauen beschwören, sollen vier Monate warten. Wenn sie sich dann von ihrem Schwur entbinden wollen, ist Allah wahrlich Allverzeihend, Barmherzig. (2:226)

Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut. (2:234)

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasst zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben – (seien es) große oder kleine (Beträge) – bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig. (2:282)

Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann soll ein Pfand in Empfang genommen werden. Und wenn einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und Allah, seinen Herrn, fürchten. Und unterdrückt das Zeugnis nicht. Und wer es verbirgt, dessen Herz ist wahrlich mit Schuld befleckt. Und Allah ist dessen kundig, was ihr tut. (2:283)

Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt. (4:15)

O ihr, die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, liegt die Zeugenschaft zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung bei euch: (bei) zwei Redlichen unter euch, oder zwei anderen, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreist und euch das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zurückhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schwören: ”Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen das Zeugnis Allahs nicht; wahrlich, wir wären sonst Sünder.“ (5:106)

Wenn aber bekannt wird, dass die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen an ihre Stelle zwei andere aus der Zahl derer treten, gegen welche die beiden ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: ”Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten.“ (5:107)

So geschieht es eher, dass sie ein wahres Zeugnis ablegen oder dass sie fürchten, es könnten andere Eide nach ihrem Eide gefordert werden. Und fürchtet Allah und hört! Denn Allah weist nicht den ungehorsamen Leuten den Weg. (5:108)

Sprich: ”Was für ein Zeugnis wiegt schwerer?“ Sprich: ”Allah ist mein und euer Zeuge. Und dieser Qur’an ist mir offenbart worden, auf dass ich euch damit warne und jeden, den er erreicht. Wolltet ihr wirklich bezeugen, dass es neben Allah andere Götter gebe?“ Sprich: ”Ich bezeuge es nicht.“ Sprich: ”Er ist der Einzige Gott, und ich bin wahrlich fern von dem, was ihr anbetet.“ (6:19)

”O ihr Dschinn und Menschen! Sind nicht aus eurer Mitte Gesandte zu euch gekommen, die euch Meine Zeichen berichteten und euch vor dem Eintreffen dieses eures Tages warnten?“ Sie sagen: ”Wir zeugen gegen uns selbst.“ Das irdische Leben hat sie betört, und sie werden gegen sich selbst das Zeugnis ablegen, dass sie Ungläubige waren. (6:130)

Sprich: ”Her mit euren Zeugen, die bezeugen, Allah habe dies verboten!“ Wenn sie (dies) bezeugen, so lege du nicht mit ihnen Zeugnis ab und folge nicht den Neigungen derer, die Unsere Zeichen für Lüge erklärt haben, und (den Neigungen) derer, die nicht an das Jenseits glauben und die andere Wesen ihrem Herrn gleichsetzen. (6:150)

So zieht denn vier Monate lang im Lande umher und wisst, dass ihr euch Allahs nicht entziehen könnt und dass Allah die Ungläubigen demütigen wird. (9:2)

Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig (9:5)

Wahrlich, die Zahl der Monate bei Allah beträgt zwölf Monate; (so sind sie) im Buch Allahs (festgelegt worden) seit dem Tage, da Er die Himmel und die Erde erschuf. Von diesen (Monaten) sind vier heilig. Das ist die beständige Religion. Darum versündigt euch nicht in diesen (Monaten). Und bekämpft die Götzendiener allesamt, wie sie euch allesamt bekämpfen; und wisst, dass Allah mit denjenigen ist, die Ihn fürchten. (9:36)

Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind (24:4)

Und (was) jene (betrifft), die ihren Gattinnen (Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben – von solchen Leuten soll die Aussage des Mannes allein (genügen), wenn er viermal bei Allah schwört, dass er die Wahrheit rede (24:6)

Warum brachten sie dafür nicht vier Zeugen bei? Da sie keine Zeugen beigebracht haben, sind sie es also, die vor Allah die Lügner sind. (24:13)

Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisst, dass) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (65:4)