Belehrung

Abu Sa’id Al-Hudryy berichtete:

“Die Frauen sagten zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: »Die Männer sind bei dir, im Vergleich zu uns, in der Mehrzahl, so gib uns einen Tag, an dem wir teil an dir haben.« Da setzte er ihnen einen bestimmten Tag fest, an dem er mit ihnen zusammentraf, sie lehrte und ihnen seine Anweisungen gab. Mitunter sagte er zu ihnen: »Keine Frau von euch wird drei ihrer Kinder verlieren, ohne dass diese für sie den Schutzwall vor dem Höllenfeuer darstellen!« Darauf sagte eine Frau: »Gilt dies auch für zwei Kinder?« Er antwortete:»Auch für zwei!«” (Bu)

Die Pflicht, nach Wissen zu streben, ist jedem Muslim, Mann und Frau auferlegt, damit sie ihren Glauben richtig verstehen und den Islam leben können. Die Belehrung des Ehemannes allein ist gut, wenn er das erworbene Wissen an seine Frau und Kinder weitergibt. Dies entbindet die Frau jedoch nicht von ihrer Pflicht, in Glaubensfragen informiert zu sein, was nicht selten für die Frau selbst, bei Problemen und Streitigkeiten mit dem eigenen Ehemann, vorteilhaft ist; denn sie kann evtl. falsche Behauptungen widerlegen, ihm bei Verletzung ihrer Rechte im Islam protestieren, ihn bei Fehlverhalten zurechtweisen und ihre Kinder islamisch erziehen.

Die Belehrung der Frau kann sowohl im Rahmen einer gemeinschaftlichen Unterrichtsrunde als auch brieflich, persönlich oder telefonisch durch einen Gelehrten geschehen.

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:

“Eine Frau von den Al-Ansar kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er sprach mit ihr allein. Anschließend sagte er: »Bei Allah, ihr (Al-Ansar) seid diejenigen, die ich unter allen Menschen am meisten liebe.«” (Bu)

Die Geschichtsschreiber berichten über diesen Fall, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Frau allein auf offener Straße sprach, und von anderen Menschen zwar gesehen, jedoch ohne dass das, was sie ihm erzählte, von anderen gehört wurde. Die Rechtsgelehrten meinen damit, dass in ähnlichen Fällen wenn die Frau ihre eigenen Sorgen vorzutragen beabsichtigt, und sich dabei schämt, vor den anderen Menschen zu sprechen – ihr der Imam die Möglichkeit geben soll, mit ihm allein zu reden, jedoch so, dass ihr vertrauliches Gespräch mit ihm nicht von anderen gehört wird.

siehe —-> Ehrfurcht.