Hygiene

Abu Qatada berichtete von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagte:

“Wenn einer von euch trinkt, soll er nicht ins Gefäß atmen, und wenn einer von euch uriniert hat, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand abreiben, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun.” (Bu)

Die rechte Hand, die man in der Regel zur Begrüßung anderer Menschen, zum Essen, zum Anfassen von Türgriffen und ähnlichen Gegenständen, die der Allgemeinheit dienen, benutzt, soll dadurch reinerhalten bleiben.

‘A’isa berichtete:
“Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte – wenn er sich im Ganaba-Zustand zum Schlafen legen wollte – seinen Genitalbereich zu waschen und den Wudu’ vorzunehmen.”

Hier wird auf die Notwendigkeit der Hygiene des Genitalbereiches hingewiesen; denn eine derartige Reinigung stoppt die bakterielle Entwicklung für mehrere Stunden während des Schlafs und beseitigt unangenehme Gerüche des Körpers.

Bei der Erziehung der Kinder, sollte diesbezüglich geachtet werden. Es versteht sich von selbst, dass sie besonders zur Sauberkeit nach islamischen Maßstäben angehalten werden müssen. Reinigung der betroffenen Teile nach der Verrichtung der Notdurft (Istinga’) muss schon den Kindern im jungen Alter beigebracht werden.

siehe —-> Ganzwaschung, Geschlechtsverkehr, Mundhygiene.